Es gibt eine reihe neue AGBs bei StudiVZ und die sind nicht ganz ohne, mehr dazu auf lawblog.
UPDATE:
Sollte StudiVZ tatsächlich von der Datenschutz-Erklärung Gebrauch machen und im dort dargelegten Sinne schnüffeln, wäre das ein Fall für den Staatsanwalt. Auf die Verletzung des Fernmeldegeheimnisses stehen bis zu fünf Jahre Gefängnis. (via)